Teilnahmebedingungen
RESCHENSEELAUF-HAUPTLAUF
Bestimmungen für italienische Staatsbürger:
Die Teilnehmer des RESCHENSEELAUF-HAUPTLAUFES mit italienischer Staatsbürgerschaft müssen laut Bestimmungen des FIDAL (ital. Leichtathletikverband) entweder im Besitz eines FIDAL-Ausweises oder eines sportärztlichen Zeugnisses sein, das bis mindestens am 28.07.2012 gültig ist. Das Zeugnis muss von einem anerkannten Sportarzt ausgestellt sein und muss spätestens fünf Tage nach erfolgter Anmeldung an die Fax. Nr. +39 0473 421251 oder an die E-Mail-Adresse fax@reschenseelauf.it geschickt werden. Erst dann kann der Gemeldete in die Startliste aufgenommen werden. Ohne Zeugnis kein Lauf!
Italienische Staatsbürger, die nicht im Besitz eines gültigen FIDAL-Ausweises sind, müssen bei der Startnummernausgabe eine Tageslizenz von 7,00 € lösen.
Bestimmungen für Ausländer: Teilnehmer aus dem Ausland benötigen kein sportärztliches Zeugnis und zahlen keine Tageslizenz.
JUST FOR FUN-Lauf, Nordic Walking, Handbiker, BAMBINI-Lauf, Prominentenlauf
Für die Teilnehmer der Bewerbe JUST FOR FUN-Lauf, Nordic Walking, Handbiker, BAMBINI-Lauf und Prominentenlauf ist kein sportärztliches Zeugnis erforderlich. Es wird auch keine Tageslizenz eingefordert. Diese Bestimmungen gelten sowohl für italienische Staatsbürger als auch für die Teilnehmer aus dem Ausland.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Mit der Einschreibung erklärt jeder Teilnehmer Folgendes:
Für den Fall meiner Teilnahme am Reschenseelauf erkenne ich den Haftungsausschluss der Veranstalter für Schäden jeder Art an. Ich werde weder gegen die Veranstalter und die Sponsoren des Laufes noch gegen die Anrainergemeinden, die Besitzer privater Wege oder deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art stellen, die durch meine Teilnahme an der Veranstaltung entstehen könnten. Ich erkläre, dass ich für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert habe und körperlich gesund bin. Ich bin selber Haftpflicht versichert. Ich bin damit einverstanden, dass die in meiner Anmeldung genannten Daten, die von mir gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung oder Büchern, ohne Vergütungsanspruch meinerseits genutzt werden dürfen. Ich versichere, dass mein genanntes Geburtsjahr richtig ist und dass ich meine Startnummer an keine andere Person weitergeben werde. Mir ist bekannt, dass ich disqualifiziert werde, wenn ich die offizielle Startnummer in irgendeiner Weise verändere, insbesondere den Werbedruck unsichtbar oder unkenntlich mache oder wenn ich mich von Personen auf Fahrrädern o.Ä. begleiten lasse. Im Falle einer Absage des Reschenseelaufs aufgrund höherer Gewalt (Hochwasser, Unwetter etc.) kann das Startgeld nicht rückerstattet werden.
VERANTWORTUNGSERKLÄRUNG
Mit der Anmeldung am 13. Reschenseelauf erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, das Reglement, das auf der Website www.reschenseelauf.it veröffentlicht ist, zu kennen und anzuerkennen.
Der Teilnehmer erklärt außerdem ausdrücklich, unter der eigenen Verantwortung, nicht nur die Wahrheit zu sagen (art. 2 legge 04/01/1968 n° 15 come modificato dall’art. 3 comma 10 legge 15/05/1997 n° 127), sondern auch die Veranstalter von jeglicher zivilrechtlichen als auch strafrechtlichen Verantwortung für von ihm erlittene oder verursachte Personen- und/oder Sachschäden zu befreien.
Bestimmungen für italienische Staatsbürger:
Die Teilnehmer des RESCHENSEELAUF-HAUPTLAUFES mit italienischer Staatsbürgerschaft müssen laut Bestimmungen des FIDAL (ital. Leichtathletikverband) entweder im Besitz eines FIDAL-Ausweises oder eines sportärztlichen Zeugnisses sein, das bis mindestens am 28.07.2012 gültig ist. Das Zeugnis muss von einem anerkannten Sportarzt ausgestellt sein und muss spätestens fünf Tage nach erfolgter Anmeldung an die Fax. Nr. +39 0473 421251 oder an die E-Mail-Adresse fax@reschenseelauf.it geschickt werden. Erst dann kann der Gemeldete in die Startliste aufgenommen werden. Ohne Zeugnis kein Lauf!
Italienische Staatsbürger, die nicht im Besitz eines gültigen FIDAL-Ausweises sind, müssen bei der Startnummernausgabe eine Tageslizenz von 7,00 € lösen.
Bestimmungen für Ausländer: Teilnehmer aus dem Ausland benötigen kein sportärztliches Zeugnis und zahlen keine Tageslizenz.
JUST FOR FUN-Lauf, Nordic Walking, Handbiker, BAMBINI-Lauf, Prominentenlauf
Für die Teilnehmer der Bewerbe JUST FOR FUN-Lauf, Nordic Walking, Handbiker, BAMBINI-Lauf und Prominentenlauf ist kein sportärztliches Zeugnis erforderlich. Es wird auch keine Tageslizenz eingefordert. Diese Bestimmungen gelten sowohl für italienische Staatsbürger als auch für die Teilnehmer aus dem Ausland.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Mit der Einschreibung erklärt jeder Teilnehmer Folgendes:
Für den Fall meiner Teilnahme am Reschenseelauf erkenne ich den Haftungsausschluss der Veranstalter für Schäden jeder Art an. Ich werde weder gegen die Veranstalter und die Sponsoren des Laufes noch gegen die Anrainergemeinden, die Besitzer privater Wege oder deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art stellen, die durch meine Teilnahme an der Veranstaltung entstehen könnten. Ich erkläre, dass ich für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert habe und körperlich gesund bin. Ich bin selber Haftpflicht versichert. Ich bin damit einverstanden, dass die in meiner Anmeldung genannten Daten, die von mir gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung oder Büchern, ohne Vergütungsanspruch meinerseits genutzt werden dürfen. Ich versichere, dass mein genanntes Geburtsjahr richtig ist und dass ich meine Startnummer an keine andere Person weitergeben werde. Mir ist bekannt, dass ich disqualifiziert werde, wenn ich die offizielle Startnummer in irgendeiner Weise verändere, insbesondere den Werbedruck unsichtbar oder unkenntlich mache oder wenn ich mich von Personen auf Fahrrädern o.Ä. begleiten lasse. Im Falle einer Absage des Reschenseelaufs aufgrund höherer Gewalt (Hochwasser, Unwetter etc.) kann das Startgeld nicht rückerstattet werden.
VERANTWORTUNGSERKLÄRUNG
Mit der Anmeldung am 13. Reschenseelauf erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, das Reglement, das auf der Website www.reschenseelauf.it veröffentlicht ist, zu kennen und anzuerkennen.
Der Teilnehmer erklärt außerdem ausdrücklich, unter der eigenen Verantwortung, nicht nur die Wahrheit zu sagen (art. 2 legge 04/01/1968 n° 15 come modificato dall’art. 3 comma 10 legge 15/05/1997 n° 127), sondern auch die Veranstalter von jeglicher zivilrechtlichen als auch strafrechtlichen Verantwortung für von ihm erlittene oder verursachte Personen- und/oder Sachschäden zu befreien.










